Österreich macht Ernst: Krypto Registrierungspflicht ab 2020

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Österreich macht Ernst: Krypto Registrierungspflicht ab 2020

By Benson Toti - Min. gelesen

Kryptofirmen, die in Österreich Investoren und Kunden ansprechen möchten, müssen sich ab 2020 bei der zuständigen FMA anmelden.

FMA publiziert Starttermin für Meldepflicht

Auch wenn alle EU-Länder zur Einhaltung der überarbeiteten Auflagen zu den Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung angehalten sind: Was die zeitliche Umsetzung für den Handel mit Bitcoin und Altcoins sowie die Einführung digitaler Währungen angeht, erarbeiten Staaten recht unterschiedliche Fahrpläne. Während einige Staaten schneller reagieren, lassen sich andere Länder etwas mehr Zeit. Zuletzt teilte die deutsche Bundesregierung mit, wie es mit der sogenannten Blockchain Strategie weitergeht. Dazu gehörten Überlegungen zur Einführung digitaler Wertpapiere. In Österreich macht die auch für die Kryptowelt zuständige Finanzmarktaufsicht nun sprichwörtlich Nägel mit Köpfen. Sie gibt aktuell bekannt, auf welche Änderungen sich Anbieter digitaler Finanzdienstleistungen für das kommende Jahr einstellen müssen. Die Meldung zeigt, dass die FMA nun schnell vorgehen möchte. Ab dem Stichtag 10.01.2020 wird eine Meldepflicht für den österreichischen Markt in Kraft treten.

Pflicht zur Anmeldung soll mehr Transparenz schaffen

Dies bedeutet für Unternehmen, dass sie sich vor dem Marktstart bei der Behörde registrieren müssen. Im April dieses Jahres übrigens die österreichische Börse Bitpanda eine Kryptolizenz der Finma. Das Lizenzierungsverfahren könnte möglicherweise als Vorbild für die kommende Kontrollen rund um die Registrierungspflicht dienen. Ob Unternehmen in Zukunft Börsen für den Handel mit Währungen von Ark bis Zcash anbieten, Blockchain-Dienstleistungen planen oder via IEO oder ICO eigene Coins starten: Sie alle werden ab Anfang 2020 eine Registrierung vornehmen müssen. Erst danach erlaubt die FMA die Aufnahme von Geschäften im Kryptosektor. Ab dieser Woche können interessierte Unternehmen und Dienstleister Anträge einreichen. Frühzeitiges Handeln könnte sich lohnen. Denn aufgrund des schnellen Wachstum des Marktes könnte es 2020 durchaus zu einem gewissen Bearbeitungsstau kommen.

Problem oder Anerkennung für Krypto-Unternehmen?

Dies wiederum kann dazu führen, dass Antragsteller ihre eigenen Zeitpläne nicht einhalten können. Ausgangspunkt für das Prüfverfahren ist das Regelwerk der sogenannten 5. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union. Diese wiederum hatte umfassenden Einfluss auf das österreichische Finanzmarkt-Geldwäschegesetz. Es dient nicht nur dem verstärkten Kampf gegen Geldwäsche. Auch die Finanzierung des internationalen Terrorismus will die Behörde in Österreich einen Riegel vorschieben. Übrigens: Auch Wallet-Dienste und Mining-Unternehmen müssen sich registrieren, wenn Sie in Österreich Leistungen anbieten möchten. Die FMA hebt Krypto-Unternehmen mit der der Einführung der Meldepflicht auf eine Stufe mit Banken, Kreditinstituten und Finanzdienstleistern aus etablierten Geschäftszweigen. Für Anleger, die Coins wie Ethereum oder Litecoin handeln, soll die neue Rechtslage natürlich mehr Transparenz und Sicherheit bringen.

Featured Image: Von lunopark | Shutterstock.com