DC Bar Association genehmigt Kryptozahlungen für Anwälte

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DC Bar Association genehmigt Kryptozahlungen für Anwälte

By Harshini Nag - Min. gelesen
Ein Richterhammer mit einem Bitcoin

Die Anwaltschaft DC ist nun die vierte US-Anwaltskammer, die Krypto-Zahlungen für Anwälte akzeptiert

Um die Bestrebungen der Kryptowährung nach Massenadoption zu stärken, gab die Washington DC Bar Association eine Erklärung heraus, in der Kryptowährungen und andere digitale Währungen als Zahlungsmittel für Dienstleistungen befürwortet werden. Die District of Columbia Bar Association (DCB) schließt sich einer Riege von nun vier US-Verbänden an, die Anwälten die Zustimmung erteilten, Zahlungen in Form digitaler Währungen wie Bitcoin legal annehmen zu dürfen.

In einer auf seiner Website veröffentlichten ethischen Stellungnahme erklärte der DCB, dass Anwälte sich unter ethischen Gesichtspunkten entscheiden können, Kryptowährungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Vorausgesetzt, der Vergleich ist für beide Seiten fair und angemessen. Die Anwaltskammer betonte ferner, dass erhebliche Aufmerksamkeit auf eine eine angemessene Gebührenabrechnung gelegt werden müsse, die „Kunden gegenüber objektiv fair“ ist, falls die Kryptowährung im Voraus für Dienstleistungen akzeptiert wird.

Die Stellungnahme kommt ebenso zur Erkenntnis, dass Anwälte, die sich für Krypto-Zahlungen entscheiden, dafür verantwortlich sind, Mandanten schriftlich über die Auswirkungen solcher Zahlungsarten zu informieren. Das DCB forderte die Anwälte auf, kompetente Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Zahlungen vor Betrug und anderen Formen der Internetkriminalität zu schützen. Das Ethikgremium habe in den Berufsregeln keine Grundlage für die „Behandlung der Kryptowährung als eine einzigartig unethische Zahlungsform“ festgestellt.

Die DCB ist mit über 100.000 Mitgliedern eine der größten Anwaltskammern in den USA, die Anwälten rechtlich und ethisch erlaubt hat, Kryptowährungen als Gegenleistung für ihre Dienste zu akzeptieren. Interessanterweise stufte DCB Krypto-Zahlungen als „Zahlung in Immobilien“ und nicht in Fiat-Währung ein, während die New York Bar Association die Zahlung digitaler Vermögenswerte als „Geschäftstransaktionen“ klassifizierte. Die New Yorker Anwaltschaft gab im Juli 2017 grünes Licht für den Bitcoin als erste Kryptowährung.

Die Anwaltskammern in Nebraska und North Carolina befassten sich schon 2018 rechtlich mit dem Thema Krypto-Assets. Die Anwaltskammer in Nebraska hat den Bitcoin insbesondere wegen seiner Verwendung bei illegalen Aktivitäten kritisiert. Obwohl die Anwaltschaft von North Carolina letztendlich zustimmte, dass Krypto-Zahlungen nicht unethisch seien, riet sie strikt davon ab, in virtuelle Währungen zu investieren.

DCB akzeptierte durch seine moralische Einschätzung, dass Krypto eine „volatile alternative Währung“ ist, die „Anwälte vor ethische Herausforderungen stellt“. Man erinnerte jedoch ebenso daran, dass virtuellen Währungen die Zukunft gehören könnte.

„Anwälte können den rasanten Wandel nicht aufhalten, selbst wenn sie dies möchten. Kryptowährungen werden von Anbietern und Dienstleistern einschließlich Anwälten zunehmend als Zahlungsmethode akzeptiert“, erklärte die Anwaltskammer DCB. „Die Regeln sind flexibel genug, um Interessen und Eigentum der Kunden zu schützen, ohne sich dem technologischen Fortschritt zu versperren“, schloss die Stellungnahme.